Autoren: Göppl/Pöhlmann |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Tschechien gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestversicherungssummen betragen sowohl für Sach- als auch Personenschäden umgerechnet jeweils 1,35 Mio. Euro.
Aufgrund des Kennzeichenabkommens reicht das amtliche Kennzeichen als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Eine Grüne Karte (Versicherungsdokument) muss nicht mehr in Tschechien mitgeführt werden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|