Pflichtversicherung

Autoren: Göppl/Pataky

Jeder Kraftfahrzeughalter muss eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen. Nur unter dieser Voraussetzung wird das Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen.

Die Mindestversicherungssummen betragen seit dem 06.08.2022:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschäden/Todesfall pro Ereignis

6.450.000

Sachschäden je Ereignis

1.300.000

Der Pflichtversicherer muss auch dann eintreten, wenn der Versicherungsnehmer seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt hat. Die Haftung im Außenverhältnis ist also unbeschränkt, nur im Innenverhältnis gibt es bei bestimmten Tatbeständen einen Regressanspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Der Pflichtversicherer kann direkt in Anspruch genommen und verklagt werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Erhalt des Anspruchs gegen die Pflichtversicherung die Schadensmeldung dort innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingegangen sein muss.