Autoren: Göppl/Pataky |
Die Kfz-Halter sind über das Kennzeichen bei einer zentralen Regulierungsstelle erfasst, an die auch der Abschluss der Pflichtversicherung gemeldet wird.
Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer lässt sich über den ungarischen Versicherungsverband - Mabisz -, der gleichzeitig Auskunftsstelle i.S.d. Richtlinie 2009/103/EG ist, ermitteln.
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