Haftungsnachweis

Autoren: Göppl/Pataky

Hierfür kommt i.d.R. das Polizeiprotokoll in Betracht. Eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt bei jedem Unfall, bei dem ein Personenschaden eingetreten ist. Auch wenn nur ein Sachschaden vorliegt, empfiehlt es sich, die Polizei hinzuzuziehen, da die anderen Beteiligten verpflichtet sind, die polizeiliche Unfallaufnahme abzuwarten, wenn dies verlangt wird. Das polizeiliche Unfallprotokoll dient dem Geschädigten als Schadenbestätigung.

Darüber hinaus kommen auch Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Fotos als Beweismittel in Betracht. Den Aussagen von Insassen oder Verwandten des Anspruchstellers kommt allerdings nur ein eingeschränkter Beweiswert zu.