FG Bremen - Urteil vom 08.07.2003
1 K 116/03
Normen:
EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Private Fahrzeugnutzung; Gestellung von Winterreifen für die firmeneigenen Dienstfahrzeuge der Arbeitnehmer als Arbeitslohn; Lohnsteuer für den Zeitraum ...2000

FG Bremen, Urteil vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 1 K 116/03

DRsp Nr. 2005/4366

Private Fahrzeugnutzung; Gestellung von Winterreifen für die firmeneigenen Dienstfahrzeuge der Arbeitnehmer als Arbeitslohn; Lohnsteuer für den Zeitraum ...2000

Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der privaten Nutzung des an einen Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nach der 1-%-Methode sind dem Listenpreis des Fahrzeugs die Anschaffungskosten nachträglich angeschaffter Winterreifen hinzuzurechnen. Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an der Gestellung der Winterreifen wird durch die Eigeninteressen des begünstigten Arbeitnehmers an der eigenen Gesundheit überdeckt.

Normenkette:

EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt mit der Klage die Herabsetzung der gegen sie in einem Haftungs- und Nachforderungsbescheid festgesetzten Lohnsteuer sowie sonstigen Abgaben.

Die Klägerin stellt ihren leitenden Angestellten firmeneigene PKW zur Verfügung. Die Arbeitnehmer sind dabei befugt, diese auch privat zu nutzen. Der geldwerte Vorteil aus dieser Fahrzeuggestellung wurde nach R 31 Abs. 7 Ziff. 1 LStR 99 nach der sog. 1%-Methode versteuert.

In der Zeit vom ....2001 bis zum ....2002 führte der Beklagte bei der Klägerin eine Lohnsteueraußenprüfung für den Prüfungszeitraum vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2000 durch.