Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
es mag zwar richtig sein, dass hauptsächlich neue bzw. neuwertige Fahrzeuge vollkaskoversichert werden. Jedoch ist es nicht so völlig ungewöhnlich, dass eine solche Versicherung auch bei älteren Fahrzeugen abgeschlossen wird. Deshalb musste Ihr Versicherungsnehmer mit einer solchen Schadensfolge rechnen (vgl. BGH, NJW 1976, 1846).
Der Anspruch auf Ersatz des verlorengegangenen Schadensfreiheitsrabatts in der Kaskoversicherung meines Mandanten/meiner Mandantin bleibt deshalb in der geltend gemachten Höhe aufrechterhalten.
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