Erstattungsfähigkeit bei Kasko-Versicherung

 

 

 

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Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein(e) Mandant/-in hat zur Schadensregulierung die bei Ihnen bestehende Kaskoversicherung in Anspruch genommen. Der damit verbundene Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ist erstattungsfähig (BGH, Urt. v. 25.04.2006 - VI ZR 36/05; BGH, Urt. v. 03.12.1991 - VI ZR 140/91).

Den Nachweis, dass der Schaden durch Erhöhung der Prämie eingetreten ist, werde ich zu gegebener Zeit gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen und bitte daher um Übersendung einer Berechnung des Höherstufungsschadens nach dem dem Vertrag zugrundeliegenden Tarif.