Rabatt-Verlust bei älterem kaskoversichertem Fahrzeug

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant/-in, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

es mag zwar richtig sein, dass hauptsächlich neue bzw. neuwertige Fahrzeuge vollkaskoversichert werden. Jedoch ist es nicht so völlig ungewöhnlich, dass eine solche Versicherung auch bei älteren Fahrzeugen abgeschlossen wird. Deshalb musste Ihr Versicherungsnehmer mit einer solchen Schadensfolge rechnen (vgl. BGH, NJW 1976, 1846).

Der Anspruch auf Ersatz des verlorengegangenen Schadensfreiheitsrabatts  

in der Kaskoversicherung meines Mandanten/meiner Mandantin bleibt deshalb in der geltend gemachten Höhe aufrechterhalten.