Rechnungsprüfung liegt noch nicht vor

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

 

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

die vollständige Regulierung Ihres Unfallschadens verzögert sich leider, da die Rechnungsprüfung vom Kfz-Sachverständigen noch nicht erstellt ist.

Die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs haben die Schätzung im Sachverständigengutachten überschritten. Wir müssen nachweisen, dass die entstandenen Mehrkosten unfallbedingt entstanden sind. Ohne diesen Nachweis wird die Versicherung den Restschaden nicht ersetzen.

Ich habe auch den Sachverständigen an die Erledigung des Rechnungsprüfungsauftrags erinnert.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt