VG Regensburg, vom 19.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen RO 5 S 05.670
Recht der Fahrerlaubnisse - Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
VGH Bayern, Beschluss vom 06.10.2005 - Aktenzeichen 11 CS 05.1505
DRsp Nr. 2007/23933
Recht der Fahrerlaubnisse - Ablieferung, Vorlage oder Umtausch ausländischer EU-Führerscheine nach Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
»1. Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern.2. Zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten, um die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland im Führerschein zu dokumentieren.«