OLG Karlsruhe - Urteil vom 13.04.2021
17 U 31/20
Normen:
BGB 826; BGB 249;
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 13.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 39/19

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Weiterverkauf des Fahrzeugs

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2021 - Aktenzeichen 17 U 31/20

DRsp Nr. 2021/8460

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Weiterverkauf des Fahrzeugs

Durch den Weiterverkauf eines vom sog. Dieselskandal betroffenen, mit dem Motor EA 189 versehenen Fahrzeugs entfällt der Schaden des Fahrzeugkäufers nicht. Dieser ist im Vertragsschluss über den Erwerb des Fahrzeugs zu sehen und wird durch dessen Veräußerung im Wege des Vorteilsausgleichs allenfalls zum Teil kompensiert.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Dezember 2019 - 11 O 39/19 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert und neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.083,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

-

vom 10. August 2019 bis 6. Dezember 2019 aus einem Betrag von 10.700,05 EUR,

-

vom 7. Dezember 2019 bis 24. Januar 2020 aus einem Betrag von 10.700,05 EUR, der sich ab 7. Dezember 2019 bis 24. Januar 2020 Tag für Tag linear auf 10.583,23 EUR ermäßigt, sowie

-

aus 6.083,23 EUR seit 25. Januar 2020

zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 4.500 EUR erledigt ist.

3. 4. II. III. IV.