Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Dezember 2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.083,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
-vom 10. August 2019 bis 6. Dezember 2019 aus einem Betrag von 10.700,05 EUR,
-vom 7. Dezember 2019 bis 24. Januar 2020 aus einem Betrag von 10.700,05 EUR, der sich ab 7. Dezember 2019 bis 24. Januar 2020 Tag für Tag linear auf 10.583,23 EUR ermäßigt, sowie
-aus 6.083,23 EUR seit 25. Januar 2020
zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 4.500 EUR erledigt ist.
3. 4. II. III. IV.
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