I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 10.08.2022 - Az.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Beschluss:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.207,21 € festgesetzt.
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