Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 31. März 2017
a)im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig ist,
b)im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und
c)im Maßregelausspruch dahin ergänzt, dass der Führerschein des Angeklagten eingezogen wird.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|