OLG Celle - Urteil vom 16.07.2008
14 U 64/08
Normen:
PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2009, 96
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 229/07

Rechtliche Wirkung eines Schreibens vom Haftpflichtversicherer hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährungshemmung

OLG Celle, Urteil vom 16.07.2008 - Aktenzeichen 14 U 64/08

DRsp Nr. 2008/17826

Rechtliche Wirkung eines Schreibens vom Haftpflichtversicherer hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährungshemmung

»1. Die rechtliche Wirkung eines Schreibens eines Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ist für den Fall, dass das Schreiben unterschiedliche Streitgegenstände zum Inhalt hat, in Bezug auf diese einzelnen Streitgegenstände differenziert zu betrachten. 2. Für den Beginn der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs kommt es entscheidend auf die Sicht medizinischer Fachkreise an, nicht auf den Kenntnisstand des Verletzten selbst.«

Normenkette:

PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Die zulässige Berufung des Klägers hat nur teilweise Erfolg.

Zu Recht hat das Landgericht den geltend gemachten Feststellungsanspruch des Klägers bezüglich zukünftiger immaterieller Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 6. April 2001 abgewiesen. Hingegen erweist sich das Urteil des Landgerichtes als fehlerhaft, soweit es dem Kläger auch den Feststellungsanspruch für künftige materielle Schäden aufgrund des Verkehrsunfalls vom 6. April 2001 versagt.