Rechtmäßigkeit Begleitverfügungen

Autor: Felix Koehl

Die Nichterfüllung der Pflichten eines Fahrtenbuchführers i.S.v. § 31a StVZO stellt eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 StVG) gem. § 69a Abs. 5 Nr. 4, 4a StVZO dar. Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestands ist eine unanfechtbare oder sofort vollziehbare Fahrtenbuchanordnung.

Praxistipp:

Auf diesen Umstand muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten unbedingt hinweisen.