OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 22.10.2012
2 LA 20/12
Normen:
StVO § 49; StVG § 24;
Vorinstanzen:
VG Schleswig, vom 18.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 192/11

Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei einem einmaligen Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht und bei einer fehlenden Feststellbarkeit des Fahrzeugführers

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2012 - Aktenzeichen 2 LA 20/12

DRsp Nr. 2013/3238

Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei einem einmaligen Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht und bei einer fehlenden Feststellbarkeit des Fahrzeugführers

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 18.01.2012 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Antragsverfahren auf

5.000,-- Euro

festgesetzt.

Normenkette:

StVO § 49; StVG § 24;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet.

Allerdings ist im Hinblick auf die Zulässigkeit des Antrages zunächst anzumerken, dass der Darlegungspflicht des § 124 a Abs. 4 S. 4 VwGO regelmäßig nur dann genügt wird, wenn der Antragsteller selbst einen der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Gründe ausdrücklich bezeichnet und es nicht dem Gericht überlässt, einen von ihm unterbreiteten Sachvortrag unter einen der Tatbestände der Vorschrift zu subsumieren. Zur Darlegung gehört eine vom Antragsteller selbst vorgenommene Subsumtion im Einzelnen unter die von ihm bezeichneten Tatbestandsmerkmale der Regelung (st. Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. hierzu bereits Beschluss des zuvor zuständigen 4. Senats vom 27.07.2009 - 4 LA 48/09 - m.w.N.).