I. Durch Bußgeldbescheid des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes, Zentrale Bußgeldstelle, vom 19.03.2002 wurde gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h ein Bußgeld in Höhe von 150,- EUR festgesetzt. Ferner wurde ein Fahrverbot von 1 Monat angeordnet.
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