LAG Köln - Urteil vom 28.06.2018
7 Sa 794/17
Normen:
BGB § 613 a; BGB § 728;
Fundstellen:
NZI 2019, 107
NZI 2019, 47
ZIP 2019, 488
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 2963/17

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens hinsichtlich eines mit einem anderen Unternehmen unterhaltenen Gemeinschaftsbetriebes

LAG Köln, Urteil vom 28.06.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 794/17

DRsp Nr. 2018/17680

Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens hinsichtlich eines mit einem anderen Unternehmen unterhaltenen Gemeinschaftsbetriebes

Wird über ein Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen zusammen einen Gemeinschaftsbetrieb unterhält, das Insolvenzverfahren eröffnet, löst sich der Gemeinschaftsbetrieb als solcher nach § 728 Abs.2 S.1 BGB auf, falls der Insolvenzverwalter nicht aktiv Maßnahmen zur Fortführung bzw. Neubegründung eines Gemeinschaftsbetriebs ergreift. Einzelfall einer betriebsbedingten Kündigung durch einen Insolvenzverwalter auf der Grundlage eines sog. Erwerberkonzepts.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 30.08.2017 in Sachen 20 Ca 2963/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613 a; BGB § 728;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer vom Beklagten zu 1) als Insolvenzverwalter im Vorfeld eines geplanten Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 2) gegenüber dem Kläger ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung "nach Erwerberkonzept".

1) 2)