LG Bonn, vom 05.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 193/06
AG Rheinbach, vom 06.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 475/05
Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Bezahlung einer Rechnung; Begriff des Anerkenntnisses; Darlegungs-und Beweislast hinsichtlich der Mangelhaftigkeit der verkauften Sache bei Gefahrübergang
BGH, Urteil vom 11.11.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 265/07
DRsp Nr. 2008/23870
Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Bezahlung einer Rechnung; Begriff des Anerkenntnisses; Darlegungs-und Beweislast hinsichtlich der Mangelhaftigkeit der verkauften Sache bei Gefahrübergang
»a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).b) Die in § 476BGB vorgesehene Beweislastumkehr findet bei allen Ansprüchen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer Anwendung, bei denen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewährleistungsrechten des Verbrauchers darauf ankommt, ob die verkaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das gilt auch dann, wenn das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang Vorfrage für andere Ansprüche ist.«