OLG Hamm - Beschluss vom 22.01.2003
2 Ss 1082/02
Normen:
StPO § 244 § 273 § 274 ;
Fundstellen:
VRS 105, 135

Rechtsfolgen des Wegfalls der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls

OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 2 Ss 1082/02

DRsp Nr. 2006/10351

Rechtsfolgen des Wegfalls der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls

Hat das Hauptverhandlungsprotokoll keine Beweiskraft, so ist der Verfahrensablauf durch das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären. Das Vorbringen des Angeklagten zu Verfahrensfehlern kann nicht ohne weiteres als wahr unterstellt werden.

Normenkette:

StPO § 244 § 273 § 274 ;
Fundstellen
VRS 105, 135