Rechtsfolgen des Wegfalls der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls
OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 2 Ss 1082/02
DRsp Nr. 2006/10351
Rechtsfolgen des Wegfalls der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls
Hat das Hauptverhandlungsprotokoll keine Beweiskraft, so ist der Verfahrensablauf durch das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren zu klären. Das Vorbringen des Angeklagten zu Verfahrensfehlern kann nicht ohne weiteres als wahr unterstellt werden.