I. Im Zuge des geplanten Neubaues der Bundesautobahn A 71 und der Eisenbahnstrecke E.-E. ist die Landesstraße LIO 48 zu überbrücken. Zur Errichtung der Ingenieurbauwerke für die beiden Neubauvorhaben muß die LIO 48 abgesenkt werden. Dies hat weiter zur Folge, daß die die LIO 48 in dem abzusenkenden Bereich kreuzende, geraume Zeit vor dem Beitritt errichtete Erdgasleitung des beklagten Energieversorgungsunternehmens verlegt werden muß.
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