AG Usingen - Urteil vom 12.06.2000
2 C 517/99
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)467b
ZfS 2001, 256

Restwertanrechnung bei Totalschaden

AG Usingen, Urteil vom 12.06.2000 - Aktenzeichen 2 C 517/99

DRsp Nr. 2003/16941

Restwertanrechnung bei Totalschaden

Für die Anrechnung des Restwertes im Rahmen der Kfz-Schaden-Abrechnung auf Totalschadenbasis ist ein vom Geschädigten vor der Schadensabrechnung ohne "überobligationsmäßige Anstrengungen" erzielter, über dem sachverständig geschätzten Wert liegender Verkaufspreis zugrunde zu legen. Insoweit verbietet das schadensersatzrechtliche Wirtschaftlichkeitspostulat dem Geschädigten, den Erlös zu verschweigen.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)467b
ZfS 2001, 256