Restwertanrechnung im Totalschadenfall - angebotene günstige Verwertungsmöglichkeit
AG Flensburg, Urteil vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 65 C 170/00
DRsp Nr. 2004/1679
Restwertanrechnung im Totalschadenfall - angebotene günstige Verwertungsmöglichkeit
Für die Höhe des bei der Kfz-Totalschaden-Abrechnung anzurechnenden Restwertes kann - statt des sachverständig geschätzten Preises - ein höheres Angebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers maßgebend sein, das verbindlich ist, kostenlose Abholung des Unfallfahrzeugs beinhaltet und bequem zu realisieren ist.