AG Flensburg - Urteil vom 15.01.2001
65 C 170/00
Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)459a
ZfS 2001, 210

Restwertanrechnung im Totalschadenfall - angebotene günstige Verwertungsmöglichkeit

AG Flensburg, Urteil vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 65 C 170/00

DRsp Nr. 2004/1679

Restwertanrechnung im Totalschadenfall - angebotene günstige Verwertungsmöglichkeit

Für die Höhe des bei der Kfz-Totalschaden-Abrechnung anzurechnenden Restwertes kann - statt des sachverständig geschätzten Preises - ein höheres Angebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers maßgebend sein, das verbindlich ist, kostenlose Abholung des Unfallfahrzeugs beinhaltet und bequem zu realisieren ist.

Normenkette:

BGB § 249 § 254 Abs. 2 ;

Hinweise: