KG - Beschluss vom 22.08.2014
(3) 121 Ss 106/14 (67/14)
Normen:
StGB § 315b; StGB § 315c; StGB § 316; StPO § 335; StGB § 47 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - (342 Ds) 231 Js 1681/13 (46/13) - 14.04.2014,

Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und KörperverletzungVorliegen absoluter Fahrunsicherheit bei Feststellung einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 1,6 PromilleNachvollziehbarkeit der Berechnung des BAK-WertsZufahren auf PolizeibeamtenKonkurrenzen bei VerkehrsvergehenAnforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Strafzumessung

KG, Beschluss vom 22.08.2014 - Aktenzeichen (3) 121 Ss 106/14 (67/14)

DRsp Nr. 2014/17618

Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung Vorliegen absoluter Fahrunsicherheit bei Feststellung einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille Nachvollziehbarkeit der Berechnung des BAK-Werts Zufahren auf Polizeibeamten Konkurrenzen bei Verkehrsvergehen Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Strafzumessung

1. Zur vorsätzlichen Tatbegehung der Trunkenheit im Verkehr, wenn dem Angeklagten wegen seiner konkreten Alkoholisierung das Führen eines Kraftfahrzeugs verboten worden ist. 2. Die Feststellung, auf den Angeklagten habe eine "maximale Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille" eingewirkt, belegt keine absolute Fahrunsicherheit. 3. Zu den erforderlichen Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 2b StGB 4. Zu den erforderlichen Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB (Zufahren auf Polizeibeamten) 5. Zu den Konkurrenzen der Verkehrsvergehen (§§ 315b Abs. 1 Nr. 3, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 2b, Abs. 3 Nr. 1, 316 Abs. 1 StGB)

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 14. April 2014 mit den jeweils zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben,