Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
I. Der Angeklagte ist durch das Amtsgericht Steinfurt am 10. Oktober 2007 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einem dreimonatigen unbeschränkten Fahrverbot verurteilt worden. Außerdem ist die Verwaltungsbehörde angewiesen worden, ihm vor Ablauf von zwei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.
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