Tatbestand:
(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO (a.F.) abgesehen)
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
Das Landgericht hat die Beklagte zu Recht zur Zahlung von 20.461,75 DM nebst Zinsen verurteilt.
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