Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant ist als Linksabbieger mit dem entgegenkommenden Kraftfahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer... zusammengestoßen. Ihr Einwand, dass aus Sicht des Linksabbiegers zu rechnen war, dass der Gegenverkehr auch bei Beginn der Rotphase noch in den Kreuzungsbereich einfahren werde, ist unzutreffend.
Mein Mandant hatte aus dem Anhalten der anderen entgegenkommenden Fahrzeuge den objektiv zutreffenden Schluss gezogen, die Verkehrssignalanlage zeige für den Gegenverkehr bereits Rot. Er durfte damit darauf vertrauen, dass kein Gegenverkehr mehr in die Kreuzung einfahren werde.
Wegen des grob verkehrswidrigen Verstoßes Ihre... Versicherungsnehmer... trifft Sie die Alleinhaftung (vgl. AG Essen-Steele, Urt. v. 20.03.2001 - 17 C 204/00, DAR 2002, 173).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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