Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes bei verschwiegenem Umfang eines Vorschadens
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2003 - Aktenzeichen I-22 U 72/03
DRsp Nr. 2004/1022
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufes bei verschwiegenem Umfang eines Vorschadens
1. Ein Fahrzeug ist fehlerhaft, wenn es zumindest einen schweren linksseitigen Unfallschaden erlitten hat (tatsächliche Beschaffenheit), während nach dem Kaufvertrag nur ein behobener linksseitiger Unfallschaden unbekannten Umfangs (vereinbarte Beschaffenheit) vorliegen soll.2. Der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs, der einen Vorschaden offenbart, ist verpflichtet, den Käufer auch ungefragt vollständig und richtig über alle Umstände der Unfallbeschädigung zu informieren, die für dessen Kaufentschluss von Bedeutung sein können.