Der Senat erwägt gemäß § 522 Abs. 2 ZPO eine Zurückweisung der Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 05.07.2019 - A
I.
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach einem Widerspruch der Klägerin.
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