Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17.06.2020, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.630,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2019 zu bezahlen.
I.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 % und von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 8.885,36 €.
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