Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagten zu 42 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Anschlussberufung, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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