LG Verden - Urteil vom 15.08.2008
7 O 352/07
Normen:
BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5;

Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Verden, Urteil vom 15.08.2008 - Aktenzeichen 7 O 352/07

DRsp Nr. 2010/5088

Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

35000 EUR Schmerzensgeld für einen 31-jährigen Mann, der bei einem Verkehrsunfall schweres Thoraxtrauma mit Lungenkontusionen beidseits, eine Rippenserienfraktur, einen Pneumothorax links, eine Sternumfraktur, eine Fraktur der 2. und 3. Rippe rechts, eine Femurschafttrümmerfraktur rechts, einen hämorrhagischer Schock sowie Thrombozytopenie erlitt. 46 Tage stationäre Behandlung (zwei KH-Aufenthalte), wobei der Verletzte in den ersten zehn Tagen in Lebensgefahr schwebte. Die nicht ausgeheilte Beckenfraktur hindert ihn im Alltag nach wie vor und wird voraussichtlich ein Dauerschaden bleiben. Aufgrund der Bewegungseinschränkung des Oberschenkels wird er künftig keine sportlichen Aktivitäten mehr entfalten können. Seine berufliche Aussicht als Fliesenleger weiter arbeiten zu können, ist eher gering, eine Umschulung wahrscheinlich.