OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.08.2022
4 U 6/22
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 29/21

Schadensersatz wegen eines unrichtigen Wertgutachtens in einem ZwangsversteigerungsverfahrenErmittlung eines GrundstückswertsVoraussetzungen einer Schadenskausalität

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.08.2022 - Aktenzeichen 4 U 6/22

DRsp Nr. 2023/1584

Schadensersatz wegen eines unrichtigen Wertgutachtens in einem Zwangsversteigerungsverfahren Ermittlung eines Grundstückswerts Voraussetzungen einer Schadenskausalität

1. § 839a BGB gilt auch für Ansprüche des Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Verkehrswertgutachter im Sinne des § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 345/12, BGHZ 198, 265, juris) 2. Der nach § 839a BGB zu leistende Schadensersatz soll die Vermögenslage herstellen, die bei pflichtgemäßem Verhalten des Sachverständigen eingetreten wäre, also im Falle des § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG bei korrekter Ermittlung des Grundstückswerts. Demnach kann der Schadensersatzanspruch entweder darauf gestützt werden, dass der Geschädigte so gestellt wird, als hätte er das Objekt nicht ersteigert, oder darauf, dass er bei korrekter Wertfestsetzung das Grundstück zu einem niedrigeren Meistgebot hätte ersteigern können, wobei die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO gelten (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 345/12, BGHZ 198, 265, juris).