OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.11.2002
3 U 37/02
Normen:
BGB § 463 ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 67
NZV 2003, 94
OLGReport-Düsseldorf 2003, 294
ZfS 2003, 75

Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; Versäumung der Frist zur Anbringung der Anschlussberufung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 3 U 37/02

DRsp Nr. 2004/8830

Schadensersatz wegen Verschweigens der Nachlackierung eines gebrauchten PKW; Versäumung der Frist zur Anbringung der Anschlussberufung

»1. Eine Nachlackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die dasselbe weder wirtschaftlich noch technisch und - bei vernünftiger Betrachtungsweise auch nicht optisch (hier nur mit Lackstärkemessgerät oder bei ganz subtiler Betrachtung erkennbar) - entwertet, stellt keinen Fehler der Kaufsache dar und verpflichtet den verkaufenden Händler nicht zum Schadensersatz.