Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei Nutzungsausfall-Ersatz
OLG Bremen, Urteil vom 03.04.2001 - Aktenzeichen 3 U 108/00
DRsp Nr. 2003/16248
Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei Nutzungsausfall-Ersatz
Ein Anspruch auf Entschädigung für unfallbedingten Kraftfahrzeugausfall wegen Totalschadens entfällt - mangels Nutzungswillens - für den Zeitraum, in dem der Geschädigte über die für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens erforderliche Dauer hinaus auf die Lieferung eines Neufahrzeugs seines Arbeitgebers warten muss, das er - wie vorher das Unfallfahrzeug - als sogenannten Jahreswagen nutzen will.