Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Ausfalldauer bei Ersatzwaagenbeschaffung
AG Flensburg, Urteil vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 67 C 91/01
DRsp Nr. 2003/16844
Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Ausfalldauer bei Ersatzwaagenbeschaffung
Im Falle unfallbedingten Ausfalls eines Kraftfahrzeugs mit (wirtschaftlichem) Totalschaden orientiert sich die Dauer geltend gemachten Nutzungsausfall-Ersatzes an der Frist zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens auch dann, wenn der Betroffene das beschädigte Fahrzeug reparieren lässt.