AG Flensburg - Urteil vom 16.05.2001
67 C 91/01
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)481e
ZfS 2001, 362

Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Ausfalldauer bei Ersatzwaagenbeschaffung

AG Flensburg, Urteil vom 16.05.2001 - Aktenzeichen 67 C 91/01

DRsp Nr. 2003/16844

Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Ausfalldauer bei Ersatzwaagenbeschaffung

Im Falle unfallbedingten Ausfalls eines Kraftfahrzeugs mit (wirtschaftlichem) Totalschaden orientiert sich die Dauer geltend gemachten Nutzungsausfall-Ersatzes an der Frist zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzwagens auch dann, wenn der Betroffene das beschädigte Fahrzeug reparieren lässt.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise: