OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.01.2003
3 U 292/02-34
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)493a-b
MDR 2003, 685
OLGReport-Saarbrücken 2003, 107
ZfS 2003, 308

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; grundsätzlicher Anspruch; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.01.2003 - Aktenzeichen 3 U 292/02-34

DRsp Nr. 2004/2533

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten; grundsätzlicher Anspruch; Grenzen einer Erstattung in Fällen unrichtiger/unbrauchbarer Gutachten sowie überhöhter Honorare, insbesondere Frage eines Auswahlverschuldens

1. Grundsätzlicher Anspruch des Geschädigten nach einem Kraftfahrzeugunfall "auf Ersatz der Kosten eines zur Schadensfeststellung, insbesondere zur Schadenshöhe, eingeholten Sachverständigengutachtens", und zwar im Hinblick auf Notwendigkeit und Rechtsschutzbedürfnis. 2. Anspruch auch in Fällen eines unrichtigen Gutachtens, es sei denn, dass dem Geschädigten ein Auswahlverschulden, mangelhafte Information des Gutachters oder betrügerisches Zusammenwirken mit dem Gutachter vorzuwerfen ist.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DRsp I(123)493a-b
MDR 2003, 685
OLGReport-Saarbrücken 2003, 107
ZfS 2003, 308