Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Geltung und Höhe der Bagatellschadensgrenze für die Ersatzfähigkeit
AG Mainz, Urteil vom 05.10.2001 - Aktenzeichen 88 C 195/01
DRsp Nr. 2003/16897
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Geltung und Höhe der Bagatellschadensgrenze für die Ersatzfähigkeit
1. In Fällen geringfügiger und "offensichtlich oberflächlicher" Fahrzeugschäden mit Reparaturkosten bis 1.500 DM sind Kosten für ein außergerichtliches Schadensgutachten nicht erstattungsfähig.2. Diese Bagatellschaden-Grenze gilt nicht für die Begutachtung von Beschädigungen - insbesondere im Heckbereich -, bei denen ein Laie nicht erkennen kann, ob sich hinter oberflächlich sichtbaren Beschädigungen weiterreichende Schäden verbergen.