Auch das AG Bad Schwalbach (Urteil - 3 C 720/00 - 15.1.2001, ZfS 2001, 408) hält den Vorwurf einer Schadensminderungspflichtverletzung nur dann für gerechtfertigt, wenn die - beanstandete - Honorar-Überhöhung für einen Laien erkennbar ist.
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