Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Werkstattrechnung statt Gutachten als Abrechnungsgrundlage
AG Trier, Urteil vom 24.08.2001 - Aktenzeichen 32 C 220/01
DRsp Nr. 2003/16939
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Werkstattrechnung statt Gutachten als Abrechnungsgrundlage
Für den Fall, dass der durch einen Kfz-Unfall Geschädigte den Fahrzeugschaden zunächst durch Sachverständigengutachten schätzen und sodann den Wagen "in einer anerkannten und autorisierten Fach- und Kundendienstwerkstatt ordnungsgemäß, vollständig, vollwertig und fachgerecht" sowie "ohne Mängel, Verzicht und Einbußen und ohne eigene überobligationsmäßige Anstrengungen" reparieren lässt, sind die ersatzfähigen Reparaturkosten nach der Werkstattrechnung und nicht auf der Basis des Gutachtens abzurechnen.