AG Halle (Westfalen) - Urteil vom 27.05.2003
7 C 632/02
Normen:
BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)491b
NJW 2003, 2616
NZV 2003, 391

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei Ersatzwagenbeschaffung - Ersatzfähigkeit, Modalitäten und Höhe

AG Halle (Westfalen), Urteil vom 27.05.2003 - Aktenzeichen 7 C 632/02

DRsp Nr. 2004/2551

Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei Ersatzwagenbeschaffung - Ersatzfähigkeit, Modalitäten und Höhe

Voller Ersatz des (um den Restwert gekürzten) Wiederbeschaffungswertes, also ohne Abzug eines Mehrwertsteueranteils, in Fällen der Abrechnung eines Kraftfahrzeug-Totalschadens auf der Grundlage tatsächlicher Beschaffung eines teureren Ersatzfahrzeugs ohne Ausweis des Mehrwertsteuerbetrags in der Ankaufsrechnung.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 ;

Hinweise:

Ähnlich AG Münsingen (Urteil - 2 C 32/03 - 6.5.2003, DAR 2003, 466): Erstattung der auf den Wiederbeschaffungs- wert entfallenden Mehrwertsteuer auch bei Beschaffung eines höherwertigen Ersatzfahrzeugs.

Fundstellen
DRsp I(123)491b
NJW 2003, 2616
NZV 2003, 391