Schmerzensgeld

Autor: Göppl

Schmerzensgeld wird zum Ausgleich für körperliche Schmerzen, eingetretene Verunstaltungen oder Invalidität gewährt. Daneben bestehen Schmerzensgeldansprüche auch für psychische Beeinträchtigungen, beispielsweise aufgrund des Todes naher Angehöriger.