Autor: Göppl |
Verdienstausfall wird gegen Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Die Höhe des Verdienstausfalls bestimmt sich am bisherigen Nettoeinkommen. Künftiger Verdienstausfall wird pauschal abgegolten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|