Autor: Hering |
Seit 1990 gibt es in Rumänien wieder einen immateriellen Schadensersatz. Bei körperlichen Beeinträchtigungen, die eine normale Lebensführung verhindern und, bei dauerhaften körperlichen Behinderungen hat der Geschädigte einen Ausgleichsanspruch gegen den Schädiger bzw. gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser Anspruch steht bei Versterben des Geschädigten auch nahen Angehörigen zu. Im Falle der körperlichen Verletzungen wird der immaterielle Schadenersatz nur dem Geschädigten zugestanden. Das Thema "psychische Schäden" ist in Rumänien sehr aktuell: in der Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, hierfür höhere Schadensersatzsummen zuzusprechen.
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