Haushaltsführungsschaden

Autor: Hering

Fällt der haushaltsführende Partner durch einen Verkehrsunfall aus, so wird das finanziell ausgeglichen. Die Kalkulation hängt vom Einkommen des Geschädigten ab. Sollte kein Nachweis über das Einkommen vorliegen, wird der Mindestlohn in Höhe von LEI 750, d.h. 170 Euro zugrunde gelegt.