Erwerbsschaden

Autor: Hering

Die durch unfallbedingte Verletzungen eingetretenen entgangenen Einkünfte sind zu ersetzen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem erzielten Einkommen und dem Einkommen, das an sich erzielt worden wäre. Bei Invalidität bedarf es meistens einer Gerichtsentscheidung, wenn eine Rente oder eine Pauschalabfindung verlangt wird. Bei genügenden schlagkräftigen Beweismitteln sollte vorerst auch außergerichtlich versucht werden, diese Positionen zu erstreiten.