1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.534,80 Euro nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.09.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/7 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/7.
3. Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.564,80 Euro.
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