I. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von Euro 2.500 sowie Schadensersatz von Euro 422,43 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von Euro 378,51 zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus Euro 2.892,51 seit dem 11.01.2007, sowie aus weiteren Euro 408,43 seit dem 30.04.2007.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|