Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu Händen ihrer Eltern im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 12. Oktober 2005 ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Mai 2006 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, Zinsen auf 1.000 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 25. bis zum 26. Mai 2007 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner darüber hinaus verurteilt, Zinsen auf 1.000 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom 27. bis zum 29. Mai 2007 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 17,43 Euro zu zahlen.
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