I. Die beiden. Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 12.000 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen hieraus seit 30.12.2005 i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
II. Es wird festgestellt, dass die beiden Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 13.12.2005 (...) zu ersetzen.
III. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
IV. Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vollstreckbar.
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